Datenschutz

Ist ein KI-Telefonassistent DSGVO-konform?

Eine berechtigte Frage: Darf eine Sprach-KI überhaupt meine Anrufe entgegennehmen und verarbeiten? Hier erklären wir ehrlich und sorgfältig, was DSGVO-Konformität bei einem KI-Telefonassistenten bedeutet – von Auftragsverarbeitung über Speicherort bis Hinweispflicht – und geben Ihnen eine Checkliste an die Hand. ImmerRuf ist DSGVO-konform und stellt einen AVV bereit.

ImmerRuf Redaktion
Fachbeiträge zu KI-Telefonassistenten für deutsche Betriebe · zuletzt aktualisiert Juni 2026

Hinweis: Dieser Beitrag erklärt die Grundlagen verständlich und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein KI-Telefonassistent ist grundsätzlich erlaubt, solange die DSGVO eingehalten wird.
  • Sie brauchen einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) mit dem Anbieter – ImmerRuf stellt einen bereit.
  • ImmerRuf verarbeitet und speichert Daten innerhalb der EU, nach den Grundsätzen der Datensparsamkeit.
  • Anrufer sollten aus Transparenzgründen erfahren, dass sie mit einem Assistenten sprechen.

Ist das überhaupt erlaubt?

Kurz gesagt: ja. Die DSGVO verbietet keine KI-gestützte Telefonannahme. Sie stellt aber Bedingungen, weil dabei personenbezogene Daten verarbeitet werden – etwa Name, Telefonnummer oder das Anliegen des Anrufers. DSGVO-Konformität bedeutet, diese Verarbeitung sauber aufzusetzen:

  • Rechtsgrundlage: Es braucht eine zulässige Grundlage für die Verarbeitung – häufig die Erfüllung bzw. Anbahnung eines Vertrags oder ein berechtigtes Interesse, in bestimmten Fällen eine Einwilligung.
  • Datensparsamkeit: Es werden nur die Daten erhoben, die für den Zweck (Terminvereinbarung, Weiterleitung des Anliegens) nötig sind.
  • Transparenz: Anrufer werden in geeigneter Form informiert.
  • Auftragsverarbeitung: Mit dem Anbieter wird ein AVV geschlossen.
  • Betroffenenrechte: Auskunft, Berichtigung und Löschung müssen möglich sein.

Wer diese Punkte beachtet, kann einen KI-Telefonassistenten rechtssicher einsetzen. Eine ehrliche Einordnung gegenüber anderen Optionen finden Sie im Vergleich.

Auftragsverarbeitung & AVV

Wenn ein Dienstleister in Ihrem Auftrag personenbezogene Daten verarbeitet – und genau das tut ein KI-Telefonassistent –, liegt eine Auftragsverarbeitung im Sinne von Art. 28 DSGVO vor. Dafür ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) erforderlich. Er regelt unter anderem:

  • Gegenstand, Zweck und Dauer der Verarbeitung,
  • Art der Daten und Kreis der Betroffenen,
  • technische und organisatorische Schutzmaßnahmen,
  • Umgang mit Unterauftragnehmern,
  • Löschung oder Rückgabe der Daten am Ende.

Bei ImmerRuf bleiben Sie als Betrieb der Verantwortliche, ImmerRuf ist der Auftragsverarbeiter. ImmerRuf stellt einen AVV bereit, den Sie vor dem Start abschließen. Damit ist diese formale Voraussetzung sauber erfüllt.

Wo werden die Daten gespeichert?

Der Speicherort ist ein zentraler Punkt. Eine Verarbeitung innerhalb der EU ist datenschutzrechtlich der einfachste und sicherste Weg, weil keine Übermittlung in Drittländer mit zusätzlichen Garantien (etwa Standardvertragsklauseln) nötig wird.

ImmerRuf verarbeitet und speichert Daten innerhalb der EU. Dazu gelten die Grundsätze der Datensparsamkeit und ein definiertes Löschkonzept: Daten werden nur so lange aufbewahrt, wie es für den Zweck erforderlich ist.

EU-Speicherort, AVV und Datensparsamkeit sind die drei Säulen, an denen man einen datenschutzfreundlichen Anbieter erkennt.

Müssen Anrufer informiert werden?

Transparenz ist ein Grundprinzip der DSGVO. Anrufer sollten erfahren, dass sie mit einem automatisierten Assistenten sprechen und dass ihr Anliegen verarbeitet wird. In der Praxis genügt dafür meist ein kurzer, klarer Hinweis zu Beginn des Gesprächs sowie die übliche Information in Ihrer Datenschutzerklärung.

ImmerRuf unterstützt einen solchen Hinweis. So bleibt für den Anrufer nachvollziehbar, womit er es zu tun hat – das schafft Vertrauen und erfüllt zugleich die Transparenzpflicht.

Aufzeichnung & Einwilligung

Hier ist Sorgfalt gefragt. Der Assistent erstellt Protokoll und Transkript des Anliegens, damit Sie nichts verpassen und nachvollziehen können, was besprochen wurde. Ob und in welchem Umfang darüber hinaus Audio gespeichert wird, hängt von Ihrer Konfiguration ab und wird im AVV geregelt.

Maßgeblich sind drei Dinge: ein klarer Zweck, Datensparsamkeit und ein Löschkonzept. Wenn Gespräche über das Notwendige hinaus aufgezeichnet werden, ist besonders auf Transparenz und gegebenenfalls eine Einwilligung zu achten. Im Zweifel gilt: weniger speichern ist datenschutzfreundlicher.

Checkliste für Betriebe

Bevor Sie einen KI-Telefonassistenten einsetzen, prüfen Sie:

  • AVV mit dem Anbieter geschlossen (bei ImmerRuf bereitgestellt)?
  • Rechtsgrundlage für die Verarbeitung geklärt?
  • Speicherort EU bestätigt?
  • Datensparsamkeit: Werden nur nötige Daten erhoben?
  • Hinweis an Anrufer eingerichtet und Datenschutzerklärung aktualisiert?
  • Löschkonzept und Speicherdauer festgelegt?
  • Betroffenenrechte (Auskunft, Berichtigung, Löschung) umsetzbar?

Wie die technische Inbetriebnahme abläuft, lesen Sie in der Anleitung zur Einrichtung. Was der Assistent monatlich kostet, erklären wir unter Kosten.

Datenschutz-Fragen zu Ihrem Betrieb?

Wir erklären Ihnen gern, wie ImmerRuf DSGVO-konform für Sie eingerichtet wird – inklusive AVV. Kostenlos und unverbindlich.

Rückruf anfordern →

Häufige Fragen

Ja. Der Einsatz ist grundsätzlich erlaubt, solange die DSGVO eingehalten wird: geeignete Rechtsgrundlage, Datensparsamkeit, Transparenz gegenüber Anrufern, ein AVV mit dem Anbieter und gewahrte Betroffenenrechte. ImmerRuf ist DSGVO-konform und stellt einen AVV bereit.
Ja. Verarbeitet ein Dienstleister wie ImmerRuf in Ihrem Auftrag personenbezogene Daten Ihrer Anrufer, schreibt Art. 28 DSGVO einen Auftragsverarbeitungsvertrag vor. Er regelt Zweck, Umfang, Schutzmaßnahmen und Löschung. ImmerRuf stellt einen AVV bereit, den Sie vor dem Start abschließen.
ImmerRuf verarbeitet und speichert Daten innerhalb der EU. Das ist datenschutzrechtlich der einfachste Weg, weil keine Übermittlung in Drittländer mit zusätzlichen Garantien nötig ist. Es gelten Datensparsamkeit und ein definiertes Löschkonzept.
Aus Transparenzgründen sollten Anrufer erfahren, dass sie mit einem automatisierten Assistenten sprechen und dass das Gespräch verarbeitet wird. Ein kurzer Hinweis zu Beginn erfüllt die Transparenzpflicht. ImmerRuf unterstützt einen solchen Hinweis.
Der Assistent erstellt Protokoll und Transkript des Anliegens. Ob und in welchem Umfang Audio gespeichert wird, hängt von Ihrer Konfiguration ab und wird im AVV geregelt. Maßgeblich sind Datensparsamkeit, ein klarer Zweck und ein Löschkonzept; bei weitergehenden Aufzeichnungen ist auf Transparenz und ggf. Einwilligung zu achten.